(1) Vertrag einschliesslich aller Anlagen (zusammen der „Vertrag“) wird zwischen dem im beigefügten Auftragsformular oder dem Online-Auftragsformular (das „Auftragsformular“) genannten Unternehmen („Kunde“) und der Monster Worldwide Switzerland AG („Monster“) geschlossen. Die zu erbringenden Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) sind im beigefügten Auftragsformular aufgeführt und unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages. Die Webseiten, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird (die „Webseiten“), sind definiert als jegliche Webseiten, die der Kontrolle von Monster oder der Tochtergesellschaften von Monster - ob teilweise oder in sonstiger Form - unterliegen.
(1) Die Laufzeit dieses Vertrages (die „Vertragslaufzeit“) beginnt mit dem im Auftragsformular genannten Datum des Vertragsbeginns (der „Vertragsbeginn“) und endet entweder (i) mit Ablauf von einem Jahr nach Vertragsbeginn bzw. (ii) mit Ablauf der letzten Laufzeit des (der) vom Kunden gekauften Produkts (Produkte) - massgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis; eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden oder durch Monster ist ausgeschlossen, sofern nachstehend nicht anders angegeben. Dienstleistungen, die vor Ende der Vertragslaufzeit begonnen haben, werden gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages bis zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit fortgesetzt. Monster kann diesen Vertrag fristlos schriftlich kündigen, wenn: (a) der Kunde die Einleitung eines Verfahrens gemäss den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes beantragt oder einem solchen Antrag zustimmt oder eine Vermögensübertragung zugunsten von Gläubigern vornimmt; oder die Bestellung eines Zwangsverwalters, Treuhänders, Liquidators, Vermögensverwalters oder einer ähnlichen Amtsperson über sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens beantragt oder einem solchen Antrag zustimmt; oder ein Zwangsverwalter, Treuhänder, Liquidator, Vermögensverwalter oder eine ähnliche Amtsperson bestellt wird; oder ein Verfahren gemäss den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes gegen den Kunden oder sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens eingeleitet wird; oder (b) Monster einen anderen Vertrag, der mit dem Kunden besteht, aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Kunden kündigt. Monster ist in den vorgenannten Fällen berechtigt, alle noch ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen und alle entstandenen Kosten und Aufwendungen für seinen Rechtsschutz einzufordern. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen wenn eine wesentliche Vertragsverletzung durch die andere Partei vorliegt und diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung behoben wird. Die Bestimmungen in den Artikeln 2, 3, 4, 8, 9 und 10 bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages in Kraft.
Sofern im Auftragsformular oder der Rechnung nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Monster ist berechtigt, auf alle nicht bei Fälligkeit gezahlten Beträge Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Falls der Kunde im Rahmen dieses Vertrages zu einer Vorauszahlung verpflichtet ist, wird der vorausgezahlte Betrag auf die zum Ende des Vertrages fällig werdenden Beträge angerechnet. Die übrigen Beträge, die nach diesem Vertrag fällig werden, werden dem Kunden ab Beginn der Vertragslaufzeit monatlich bis zur Stellung der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Monster kann nach eigenem Ermessen die Rechnungen an den Kunden in elektronischer Form ausstellen und per E-Mail versenden. Die Preise für Dienstleistungen verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Verantwortung für die Zahlung aller sonstigen Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnlicher Steuern, die für die Dienstleistungen anfallen, liegt beim Kunden. Falls eine Rechnung nicht innerhalb der in dieser Vertragsklausel genannten Zahlungsfristen beglichen wird, ist Monster berechtigt, jegliche aufgrund dieses Vertrages zu zahlende Beträge, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, sofort fällig zu stellen. Falls der Kunde eine Rechnung überbezahlt, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Überzahlung die Rückerstattung des überzahlten Betrages verlangen; eine entsprechende Gutschrift ist nur für sechs Monate nach Ausstellung gültig. Die für Dienstleistungen bezahlten Entgelte sind nicht erstattungsfähig, ausgenommen bei einer Kündigung wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Monster; in diesem Fall erstattet Monster dem Kunden die Beträge, die für zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachte Dienstleistungen vorausgezahlt wurden. Monster kann das Recht zur Einziehung und Entgegennahme von Zahlungen an Dritte übertragen. Monster ist berechtigt, von Zeit zu Zeit eine Kreditprüfung des Kunden vorzunehmen. Monster behält sich das Recht vor, einen dem Kunden eingeräumten Kredit nicht zu verlängern und Vorauskasse für Dienstleistungen zu verlangen. Monster steht es frei, jegliche vom Kunden erhaltene Beträge gegen Beträge, die aus diesem oder einem anderen mit dem Kunden bestehenden Vertrag fällig werden, aufzurechnen. Der Kunde verpflichtet sich, jede Rechnung in vollem Umfang ohne Abzug zu bezahlen. Die Verwendung von im Rahmen dieses Vertrages gekauften Dienstleistungen durch andere Mitglieder der Unternehmensgruppe des Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Monster zulässig. Der Kunde bleibt für alle im Rahmen dieses Vertrages gekauften Dienstleistungen zahlungspflichtig, auch wenn diese von anderen Mitgliedern seiner Unternehmensgruppe verwendet werden. Falls der Kunde als Vermittler für seinen Klienten tätig ist, bleibt er zur Zahlung aller aus diesem Vertrag fälliger Beträge verpflichtet, unabhängig davon, ob sein Klient die Zahlung leistet oder nicht. Falls der Kunde Neukunde ist und per Bankeinzug zahlt, ist er verpflichtet, eine Einzugsermächtigung auszufüllen, die dem Kunden separat zugesandt wird (mit Kontonummer des Kunden, Bankleitzahl, Name der Bank und Name des Kontoinhabers). Hat der Kunde während der letzten 12 Monate Zahlungen an Monster per Bankeinzug vorgenommen, wird Monster so lange die gleichen Kontoverbindungsdaten verwenden, bis eine Änderungsmitteilung des Kunden eingeht. Der Kunde muss Inhaber des belasteten Kontos sein. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber des für den Bankeinzug verwendeten Kontos ist und die Unterzeichner der Einzugsermächtigung zeichnungsberechtigt sind. Der Kunde ermächtigt seine Bank, gegenüber Monster und seinen Subunternehmern und Bevollmächtigten Details zu seinem Bankkonto offenzulegen, soweit dies für die Zwecke dieses Vertrages erforderlich ist, und Monster zu informieren, falls die Einzugsermächtigung gekündigt wird. Falls eine Zahlung per Bankeinzug fehlschlägt, muss der Kunde unverzüglich veranlassen, dass der Betrag auf andere Weise beglichen wird, zuzüglich Erstattung der Gebühren, die Monster durch die fehlgeschlagene Lastschrift entstanden sind.
(a) Jede Partei ist verpflichtet, über die spezifischen Bestimmungen dieses Vertrages Vertraulichkeit zu wahren und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gegenüber Dritten (mit Ausnahme ihrer fachlichen Berater und/oder verbundenen Unternehmen unter Verpflichtung zur Vertraulichkeit) offenzulegen, soweit eine Offenlegung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. (b) Monster verpflichtet sich zur Einhaltung aller derzeit gültigen, anwendbaren Datenschutzbestimmungen in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung unter http://mein.monster.ch/privacy/default.aspx. Um die Integrität seiner Webseiten zu schützen, behält sich Monster das Recht vor, die Kontaktdaten des Kunden bei entsprechender Aufforderung an Regulierungsbehörde oder vollstreckende Behörden weiterzugeben. Monster ist ausserdem zur Weitergabe der Kontaktdaten berechtigt, falls eine Beschwerde über die Nutzung der Webseite durch den Kunden eingeht und eine vertragswidrige Nutzung vermutet wird. (c) Der Kunde stimmt zu, dass ihn Monster per E-Mail über Details zu Erweiterungen der Dienstleistungen, wichtige neue Funktionen und sonstige Werbeankündigungen (einschliesslich Meinungsumfragen) informieren kann, bis der Kunde schriftlich seine Zustimmung hierzu widerruft.
Sofern nicht in den zwischen Monster und dem Kunden vereinbarten Produktbedingungen andere festgelegt, bleiben alle Stellenanzeigen, Werbung und/oder Videos, die vom Kunden zur Veröffentlichung auf einer Webseite bereitgestellt werden, und alle daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte zu jeder Zeit Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Monster und seinen verbundenen Unternehmen ein unwiderrufliches, unentgeltliches, unbefristetes, nicht-ausschliessliche und weltweit gültige Lizenz, diese vom Kunden angelieferten Stellenanzeigen, Werbungen und/oder Videos (ganz oder teilweise) zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, vorzuführen, zu zeigen und zu verbreiten. Der Kunde gewährt Monster ausserdem eine nicht-ausschliessliche, unentgeltliche, nicht-übertragbare, eingeschränkte Lizenz, die vom Kunden bereitgestellten Marken, Logos und anderen geschützten geistigen Eigentumsrechte zu nutzen, zu zeigen, zu kopieren und zu veröffentlichen, wobei dies ausschliesslich zur Erfüllung der Monster aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten geschehen darf. Monster behält alle Rechte, die Inhaberschaft und Ansprüche, einschliesslich aller geistigen Eigentumsrechte, an: (i) der firmeneigenen Technologie und Software, die in den Webseiten enthalten oder eingebunden oder Teil dieser Webseiten ist und (ii) den Inhalten (mit Ausnahme der Inhalte des Kunden wie oben beschrieben) der Webseiten oder von Teilen der Webseiten sowie allen Elementen, die Bestandteil des Vorgenannten oder darin eingebunden sind (oder eine Sammlung oder Kompilation davon bilden).
(a) Ist der Kunde eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, ist das Schalten von Anzeigen und Platzieren von Werbung nur unter dem Logo oder den Marken des Kunden gestattet. Ist der Kunde eine Werbeagentur, ist das Schalten von Stellenanzeigen und Platzieren von Werbung nur unter den Logos oder Marken des Klienten des Kunden oder des im Auftragsformular genannten Endnutzers zulässig. In allen anderen Fällen darf der Kunde alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke verwenden und diese nicht an Dritte weiter verkaufen oder abtreten und nicht unter fremden Logos und/oder Marken Anzeigen schalten oder Werbung platzieren. (b) Der Kunde erkennt an, dass er zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen jeder Webseite, auf die er zugreift, verpflichtet ist. Die Nutzungsbedingungen jeder Seite können auf der jeweiligen Startseite über den Link „Nutzungsbedingungen“ abgerufen werden. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den in diesem Artikel beschriebenen Nutzungsbedingungen einer Webseite, auf die der Kunde zugreift, und den Bestimmungen dieses Vertrages, haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang. (c) Monster behält sich das Recht vor, die dem Kunden von Monster angebotenen Dienstleistungen und/oder alle Passwörter und sonstigen Zugangscodes zu sperren, falls Monster den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde eine Bestimmung dieses oder eines sonstigen mit dem Kunden bestehenden Vertrages oder Nutzungsbedingungen verletzt.
Monster gewährleistet, die Dienstleistungen entsprechend den üblichen technischen Standards umzusetzen. Mängelansprüche für nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind ausgeschlossen. Mängel sind unverzügliche durch den Kunden anzuzeigen und zu rügen. Bei durch Monster zu vertretender Mängel hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Dienstleistung beeinträchtigt wurde. Ist Monster hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Monster zu vertreten hat, oder schlägt dies in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Haftung von Monster sowie seinen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Masse vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Masse vertrauen darf, in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Monster haftet nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem Kunden vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Jede Partei (in dieser Eigenschaft jeweils „Entschädigungsschuldner“) wird die andere Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Funktionsträger, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter (in dieser Eigenschaft einzeln ein „Entschädigungsgläubiger“ oder gemeinsam die „Entschädigungsgläubiger“) in Bezug auf sämtlichen Forderungen, Inanspruchnahmen oder Ansprüche, einschliesslich unter anderem angemessener Kosten der Rechtsverfolgung und Rechnungsprüfung, entschädigen, die entstehen aus: (a) der Verletzung oder behaupteten Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder sonstigen Schutzrechts Dritter in Folge oder in Zusammenhang mit (i) im Fall von Monster - der Erbringung der Dienstleistungen und (ii) im Fall des Kunden - der Bereitstellung jeglichen Materials auf einer Webseite durch den Kunden oder in dessen Namen; (b) im Fall von Monster - grober Fährlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Folge oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen; und (c) im Fall des Kunden - grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Rufschädigung in Folge oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen. Die Pflichten des Entschädigungsschuldners werden nur wirksam, wenn der Entschädigungsgläubiger den Entschädigungsschuldner unverzüglich schriftlich über eventuelle Forderungen, Inanspruchnahmen oder Ansprüche in Kenntnis setzt.
Jede Partei verpflichtet sich in Zusammenhang mit der Nutzung oder der Erbringung der Dienstleistungen zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, einschliesslich unter anderen der arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, eventuelle Angaben eines Bewerbers zu Alter, Geschlecht, religiösen Überzeugungen, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischer Zugehörigkeit oder sonstige Informationen dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen. Jede Vertragspartei handelt als unabhängige vertragschliessende Partei und keine Bestimmung in diesem Vertrag soll so ausgelegt werden, dass dadurch eine Gesellschaft, ein Joint-Venture oder eine sonstige Form von Vertretungsverhältnis zwischen Monster und dem Kunden oder einem der Mitarbeiter oder Bevollmächtigten des Kunden begründet wird. Dieser Vertrag, der in mehreren Ausfertigungen erstellt werden kann, enthält die gesamten Vereinbarungen der Parteien zu den darin geregelten Geschäften und Angelegenheiten und ersetzt alle früheren Mitteilungen, Absprachen und Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) und jegliche Auftragsformulare oder sonstige, nicht von Monster stammende allgemeine Vertrags- oder Einkaufsbedingungen, die vom Kunden vorgelegt wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden; jegliche Änderungen oder Verzichtserklärungen müssen schriftlich mit Zustimmung beider Parteien erfolgen. Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3 kann keine Partei diesen Vertrag insgesamt oder Teile hiervon durch eine Fusion, den Verkauf oder die Übertragung von Vermögen oder Anteilen oder in sonstiger Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, ausgenommen ist im Fall von Monster (i) die Übertragung in Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung, Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder (ii) die Übertragung an eine Partei, die Monster kontrolliert, von Monster kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Monster steht („zulässige Übertragung“). Keine Partei hat sich bei Abschluss dieses Vertrages auf Zusicherungen oder Gewährleistungen gestützt, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt sind. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines in diesem Vertrag vorgesehenen Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf, noch bewirkt eine einmalige oder teilweise Ausübung bzw. Unterlassung der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs den Ausschluss der Ausübung dieses oder eines anderen aus diesem Vertrag zustehenden Rechts oder Rechtsbehelfs bei anderer oder späterer Gelegenheit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, an einer Regelung mitzuwirken, bei der die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine rechtlich und tatsächlich zulässige und wirksame ersetzt wird, um den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages sind per Einschreiben mit Rückschein oder per Übernachtkurier an die jeweils im Auftragsformular genannte Adresse zu schicken und gelten als an dem Tag erfolgt, an dem sie tatsächlich zugehen.
CHDE AGB UPDATE 29072020
PRODUKTBEDINGUNGEN
Eine Stellenanzeige Standard ist eine Stellenanzeige für eine offene Position, die auf der (den) im Angebotangegebenen Webseite(n) veröffentlicht wird. Das Schalten der Stellenanzeigen kann über die Monster-Plattformen (MOHR/MHX), per Serverabgleich über Business Gateway (BGW) oder über Tools Dritter erfolgen, wie im Auftragsformular angegeben.
Stellenanzeigeprodukte bestehen entweder aus „Fixed Location Jobs“ („regionale Stellenanzeigen“) oder „Area-Wide Jobs“ („überregionale Stellenanzeigen“). Sie ermöglichen es dem Kunden, Anzeigen (i) über die im Angebot angegebene Dauer und (ii) entweder in einer bestimmten im Angebot angegebenen Region oder überregional auf den Webseiten (oder Teilen dieser Webseiten) zu schalten, die im Angebot einzeln genannt sind. Stellenanzeigen müssen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, nach deren Ablauf alle Stellenanzeigen auslaufen. Jede Stellenanzeige darf nur eine (1) Stellenbeschreibung in einer Region und in einer Job-Kategorie mit bis zu drei Berufsfeldern und drei Branchen je Kategorie enthalten mit Ausnahme der „überregionalen Stellenanzeigen“, hier kann der Kunde die Stellenanzeige in mehr als einer Region je Kategorie schalten (wie im Angebot angegeben). Jede während der Vertragslaufzeit veröffentlichte Stellenanzeige bleibt längstens für die im Angebot angegebene Dauer geschaltet, auch wenn die planmäßige Dauer der jeweiligen Stellenanzeige das Ende der Vertragslaufzeit überschreitet.
Jede (1) Reaktivierung einer ausgelaufenen Stellenanzeige, (2) Unterbrechung oder Erneuerung einer Stellenanzeige, (3) Wechsel der Webseite (es sei denn, das gekaufte Produkt ermöglicht die Schaltung auf mehreren Webseiten) oder (4) Änderung des Referenzcodes einer Anzeige, falls diese über BGW geschaltet wurde, wird als eine weitere Stellenanzeige berechnet. Der Kunde erkennt an, dass auf den Webseiten veröffentlichte Stellenanzeigen auch in den Suchergebnissen anderer Webseiten erscheinen.
Für eine Stellenanzeige kann ein automatischer Refresh alle 30 Tage vorgesehen sein, falls dies im Angebot angegeben ist.
Der Kunde sichert zu, dass sich alle Stellenanzeigen, die er auf der Webseite veröffentlicht, auf konkrete freie Positionen beziehen und es sich nicht um allgemeine Standard-Stellenbeschreibungen handelt. Unbeschadet der Angaben im Angebot sichert der Kunde zu, keine Stellenanzeige auf einer Webseite zu schalten, die: (i) gegen anwendbares Recht verstößt; (ii) Links zu Webseiten enthält, die im Wettbewerb zu Monster stehen; (iii) „verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält; (iv) eine Art von Schneeballsystem, „Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmäßige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden (es sei denn, aus der Stellenanzeige geht hervor, dass es sich um eine reine Provisionsvergütung handelt und die zu verkaufenden Produkte/Dienstleistungen genau beschrieben sind) oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt; (v) fremde Logos oder Marken enthält, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Artikel 6 der allgemeinen Vertragsbedingungen zulässig sind; (vi) einen Hyperlink zur eigenen Karriereseite des Kunden enthält; oder (vii) einen Hyperlink zu einer Webseite enthält, die Inhalte aufweist, die verleumderisch, beleidigend, obszön oder bedrohend sind oder nach Einschätzung von Monster bei einer Person Verärgerung oder Unbehagen oder Angst auslösen könnten, einschließlich zum Beispiel rassistische, sexistische, belästigende, bedrohende, diskriminierende, vulgäre oder anderweitig verletzende Materialien, Meinungen oder Mitteilungen.
Monster behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen eine den Vorgaben nicht entsprechende Stellenanzeige oder Stellenanzeigen auf einer Webseite, die der Kunde nicht ausdrücklich gekauft hat, zu jeder Zeit sofort zu entfernen.
Das Logo in der Jobsuche ist eine Option, die es dem Kunden ermöglicht, bei allen Jobsuchen auf der Suchergebnisseite sein Logo einzubinden.
Eine „Monster Search – View Based“ gewährt den Kunden Zugriff auf die Monster-Datenbank mit den durchsuchbaren Lebensläufen von Jobsuchenden („Lebenslaufdatenbank”) und ermöglicht zudem den Zugriff auf das Monster Search-Tool. Die „Monster Search – View Based“ ist eine Lizenz für eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen, die der direkten Kontrolle des Kunden unterstehen („Datenbank-User“), und ermöglicht den Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank über ein individuelles Passwort; maximale Dauer und Typ der Lizenz (d.h. national oder regional) sind im Auftragsformular angegeben. Für jede Monster Search – View Based gelten entsprechende Nutzungsbedingungen einschließlich der im Auftragsformular angegebenen Anzahl an Lebenslaufansichten. innerhalb von 12 Monaten (bzw. anteilig bei kürzeren Lizenzen). Die Lizenz endet entweder automatisch mit Erreichung des gebuchten Limits an Lebenslaufansichten und/oder mit Ablauf der im Auftrag genannten Vertragslaufzeit. Eine einzelne Lebenslaufansicht liegt vor, sobald nach erfolgter Suche in der Datenbank eine Aktion mit einem Lebenslauf durchgeführt wird. Einzelansichten von Lebensläufen sind beispielsweise folgende Aktionen des Datenbank-Users; (a) Öffnen eines Lebenslaufs, (b) Öffnen und Drucken des Lebenslaufs, (c) Öffnen und Weiterleiten des Lebenslaufs per Email, (d) Öffnen eines Lebenslaufs und Verschieben in einen Ordner (e) Verschieben eines Lebenslaufs in einen Ordner, ohne ihn zu öffnen. Mehrfachansichten von Lebensläufen liegen dann vor, wenn ein Datenbank-User den gleichen Lebenslauf mehrmals öffnet (Hinweis: in der Lebenslauf-Suchergebnisliste wird mit einem „Gesehen“-Symbol angezeigt, dass ein Lebenslauf vom Datenbank-User angesehen wurde). Sobald ein Lebenslauf in einen Ordner verschoben wurde, kann er vom Kunden beliebig oft geöffnet werden, ohne dass dies als weitere Lebenslaufansicht gezählt wird. Der Kunde verpflichtet sich, Monster unverzüglich zu informieren, falls eine Person, der ein Passwort erteilt wurde, das Unternehmen verlässt. Monster behält sich das Recht vor, deren Passwort zu löschen und nach entsprechender Information des Kunden ein Ersatzpasswort auszustellen. Monster behält sich außerdem das Recht vor, Passwörter nach entsprechender Information des Kunden in regelmäßigen Abständen zu ändern. Falls weitere User (d.h. andere Personen als die vom Lizenzinhaber benannten Datenbank-User) auf die Lebenslaufdatenbank zugreifen, stellt dies eine Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages dar. Der Kunde verpflichtet sich, die Lebenslaufdatenbank nur für die Suche nach passenden Kandidaten für bestimmte konkrete Positionen zu nutzen und diesen keine anderen Dienste anzubieten. Auch darf die Lebenslaufdatenbank-Lizenz nicht dazu verwendet werden, um generell Daten von potentiellen Kandidaten zu sammeln oder um Stellensuchende oder Lebenslaufinhaber zu kontaktieren, um ihnen Geschäftstätigkeiten, die von zu Hause aus auszuführen sind oder eine regelmäßige Zahlung verlangen, oder Franchise-Verträge, anzubieten.
Eine „CAN Ad Campaign” ist eine Werbekampagne, die aus einer vom Kunden bestimmten Stellenanzeige („CAN Ad”) über einen automatisierten Prozess, den Monster im alleinigen Ermessen festlegt, generiert wird. Für jede CAN Ad Kampagne wird im Auftragsformular die geplante Laufzeit festgelegt („Laufzeit“), während der die CAN Ad geschaltet wird; die Veröffentlichung erfolgt entweder (i) auf Inhalten oder Eigentum von Monster („Monster-Eigentum”) und/oder (ii) auf Inhalten oder Eigentum von Dritten („CAN Partner”), das für die Veröffentlichung von Anzeigen bereitgestellt wird („Eigentum des CAN Partners ”); Platzierung und Positionierung der Anzeigen werden allein durch den von Monster verwendeten Targeting-Algorithmus bestimmt. Der Kunde erteilt bereits vorab seine Freigabe und Zustimmung für alle vorgenommenen Platzierungen. Monster sichert zu, dass CAN Ads nach ihrem Wissen nicht mit fragwürdigen oder unzulässigen Inhalten vermischt oder mit solchen auf der gleichen Seite angezeigt werden. Monster bzw. der CAN Partner kann jede CAN Ad entfernen oder eine CAN Ad Kampagne beenden, die gegen eine Bestimmung dieses Vertrages oder gegen die Nutzungsbedingungen der entsprechenden Webseite oder des CAN Partners verstößt. Eine CAN Ad endet gleichzeitig mit Ablauf der mit ihr verknüpften Stellenanzeige. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Monster keinerlei Gewähr für Positionierung, Levels, Qualität oder Timing von: i) Costs per Click; (ii) Klickraten; (iii) Nutzungsstatistiken; (iv) Verfügbarkeit und/oder Auslieferung von Impressions auf Monster-Eigentum oder Eigentum des CAN Partners oder Teilen von diesen; (v) Klicks; (vi) Conversions oder sonstige Ergebnisse einer CAN Ad; (vii) die Richtigkeit der Daten des CAN Partners (z.B. Reichweite, Zahl der Besucher, demografische oder sonstige behauptete Charakteristika der Besucher); und (viii) die direkte Nachbarschaft und Platzierung von CAN Ads. Während Monster alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um den Wünschen des Kunden nachzukommen, übernimmt sie keine Gewähr für den Termin bzw. die Termine, an denen die Werbung geschaltet wird, und schließt nicht aus, dass die Werbung auch nach Ende des festgelegten Zeitraums gezeigt wird.
Der Kunde wird alle Materialien für die CAN Ad in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und den aktuell gültigen Richtlinien von Monster liefern. Alle Inhalte von CAN Ads müssen von Monster genehmigt werden und Monster behält sich das Recht vor, jede CAN Ad, Reservierung von Plätzen, URL-Links oder Platzierungszusagen nach alleinigem Ermessen zu jeder Zeit abzulehnen oder zu löschen. Monster ist nicht verpflichtet, die Inhalte einer CAN Ad zu prüfen; sollte eine Prüfung oder Genehmigung erfolgen, gilt dies nicht als Anerkenntnis von Monster, dass die betreffende CAN Ad in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen vorgelegt wurde, noch verzichtet Monster damit auf die ihm zustehenden Rechte. Monster akzeptiert keine CAN Ads, die Pop-ups generieren oder ohne Zustimmung des Users einen Download starten.
Falls es Monster versäumt, eine CAN Ad gemäß den Vorgaben im Auftragsformular zu veröffentlichen (oder falls die Werbung aufgrund eines Fehlers technischer oder sonstiger Art nicht wie im Auftragsformular vorgesehen erscheint), beschränkt sich die Haftung von Monster gegenüber dem Kunden nach dessen Wahl entweder auf die Erstattung des auf die CAN Ad entfallenden Entgeltanteils oder auf die Re-Platzierung der CAN Ad in einer vergleichbaren Position. Wird eine CAN Ad nicht innerhalb des im Auftragsformular festgelegten Zeitraums gestartet, erlischt der diesbezügliche Anspruch mit Ablauf der jeweiligen Produktlaufzeit.
Monster stellt dem Kunden zielgenaue „Social Job Ads“ (Anzeigen) zur Schaltung auf einem oder mehreren sozialen Netzwerken zur Verfügung. Monster nutzt verschiedene Texttemplates für die Ausspielung der Social Job Ads. Jede Social Job Ad enthält eine Überschrift und einen Kurztext mit Informationen über die angebotene Stelle und verlinkt auf das Stellenangebot. Die initiale Schaltung einer Social Job Ad für einen Kunden erfolgt über die Monster-eigenen Social Media Accounts. Der Kunde kann sich danach jederzeit dazu entscheiden, die Social Job Ads über seine eigenen Social Media Kanäle durch Monster ausspielen zu lassen. Dazu muss der Kunde Monster autorisieren, damit der Account des jeweiligen sozialen Netzwerks für den Zweck der Ausspielung der Social Job Ads verwendet werden darf.
Monster Worldwide Switzerland AG , c/o Randstad (Schweiz) AG
Leutschenbachstrasse 45, 8050 Zürich Firmennummer: CHE-104.527.583 Kanton Zürich
Monster Worldwide Switerzland, 20. Juli 2020